Anlässe für die Immobilienbewertung

Wir sind Ansprechpartner für Investoren, private Auftraggeber, Banken und Versicherungen, Steuerberater, Immobilien-Unternehmen, Gerichte und Rechtsanwälte.

Wann sind Gutachten zur Immobilienbewertung sinnvoll oder notwendig?

Investoren (wie z. B. Immobilienfonds-Manager, institutionelle Immobilienanleger):
Als Fondsmanager müssen Sie Ihre Kaufentscheidungen gegenüber Ihren Kapitalgebern begründen können und deren Interessen - insbesondere zu den Risiken ihrer Geldanlage und der zu erwartenden Rendite - berücksichtigen. Hier dienen - durch unsere Sachverständigen erstellte - Wertermittlungsgutachten als sichere Bilanzierungsgrundlagen, zur Kenntnis der stillen Reserven und zum Erkennen von Risiken.

Private Auftraggeber:

Haben Sie sich entschieden, Ihr Grundstück, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus zu veräußern, stehen Sie zwangsläufig auch vor der Frage, zu welchem Preis (Verkehrswert) Sie Ihr Objekt anbieten. Hierbei müssen Sie sich auf Ihre eigene Einschätzung über den Wert des Objektes verlassen - doch diese ist oft durch subjektive Wahrnehmung beeinflusst. Selbst wenn Sie versuchen, bei Ihrer Immobilienbewertung lediglich objektive Faktoren zu berücksichtigen, haben Laien im Allgemeinen keinen vollständigen Überblick, welche Einflüsse den fairen Wert letztlich ausmachen.

Aus diesem Grunde ist die Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen die optimale Lösung dieses Problems. Unsere Gutachter sind zertifizierte Sachverständige (TAS-Zert) nach DIN EN ISO/IEC 17024 und haben den notwendigen Überblick über die aktuelle Marktsituation sowie das Hintergrundwissen um alle wesentlichen Einflussfaktoren angemessen zu gewichten und in einem Wertgutachten zu berücksichtigen. Damit können Sie als Auftraggeber sicher sind, dass Sie beim Verkauf keinen Verlust erleiden.

Doch auch für den Kaufinteressenten ist Ihr unabhängiges Wertgutachten eine neutrale Basis für seine Kaufentscheidung und trägt somit dazu bei, dass Sie schneller handelseinig werden. Denn auch er kann sicher sein, nicht zuviel zu bezahlen und über den Zustand der Immobilie objektiv informiert zu sein.

Banken und Versicherungen:
Versicherungen benötigen eine fundierte Immobilienbewertung um den Versicherungswert eines Objektes (z. B. eines Hauses oder einer Eigentumswohnung) festlegen zu können. Hierfür erstellen unsere Gutachter gerne ein qualifiziertes Wertgutachten.
Für Banken, die z. B. von ihren Privatkunden um einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gebeten werden oder die als Hausbank eines gewerblichen Immobilienhändlers regelmäßig erhebliche Finanzierungen durchführen, ist ein Wertgutachten unerlässlich um mögliche Verluste bei Zwangsversteigerungen zu minimieren. Unsere zertifizierten Sachverständigen stehen Ihnen als Ihre Ansprechpartner rund um die Immobilienbewertung gerne zur Verfügung.

Immobilien-Unternehmen (z. B. Immobilienmakler):
Beim Handel mit Immobilien sind Wertgutachten eine wertvolle Verhandlungsgrundlage z. B. zur Kenntnis von Verhandlungsspielräumen oder zur sicheren Einschätzung von Neubau-Maßnahmen bzw. Investitionsentscheidungen. Insbesondere wenn Sie eine Immobilienentwicklung anstreben, helfen Wertgutachten mit ihren Angaben zu Belastungen und Rechten bei der Planung und Einschätzung der späteren wirtschaftlichen Veräußerung.

Gerichte und Rechtsanwälte:
Bei Streitigkeiten vor Gerichten (z. B. Scheidungen), werden umfangreichere, gerichtsfeste Gutachten benötigt - die sogenannten Verkehrswertgutachten. Z. B. für gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen, als Entscheidungsgrundlage für Insolvenzverwalter oder als steuerliche Bemessungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt (im Erbfall oder bzgl. der Einkommensbesteuerung). Als zertifizierte Sachverständige (TAS-Zert) nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir langjährig für verschiedene Gerichte tätig. Wir können Ihnen ebenfalls Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB anbieten.

Grundsätzlich werden bei der Verkehrswertermittlung sowohl durchgeführte Sanierungen/Modernisierungen als auch Grundstücksbelastungen (z. B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder Wohnungsrechte) berücksichtigt, da diese in der Regel einen Wert haben und den Verkehrswert der Immobilie beeinflussen.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Bewertung von Gebäuden und Grundstücken.

Sprechen Sie uns an.

 

Sachverständige für Immobilienbewertung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024