Um ein qualifiziertes Wertgutachten erstellen zu können, benötigen wir von unseren Auftraggebern verschiedene Dokumente, die ggf. bereits vorliegen oder bei den entsprechenden Stellen beantragt werden können.
Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Immobilie (Abteilung I), sowohl zum aktuellen Zeitpunkt, als auch in der Vergangenheit. Die Abteilung II des Grundbuchauszugs ist für die Wertermittlung besonders relevant, da hier Lasten (Pflichten) eingetragen sind, die den Wert der Immobilie belasten können (z. B. Wohnrecht, Wegerecht, usw.). In Abteilung III enthält der Grundbuchauszug Informationen über bestehende Hypotheken oder andere Schulden. Da normalerweise bei einem Verkauf die Schulden abgelöst werden (z. B. aus dem Verkaufserlös) ist dieser Bereich für die Immobilienbewertung nicht maßgeblich. Wenn Ihnen der Grundbuchauszug nicht bereits vorliegt oder der vorliegende Grundbuchauszug zu alt ist (möglichst nicht älter als 3 Monate), so können Sie den aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ihrer Stadt anfordern.
Die Liegenschaftskarte zeigt anhand der amtlichen Grundstücksgrenzen die Lage des Grundstücks im Gelände auf. Sie stellt also primär einen Lageplan dar. Darüber hinaus weist die Liegenschaftskarte aber auch ggf. vorhandene Gebäude innerhalb des Grundstücks aus. Den entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte können Sie beim zuständigen Katasteramt erhalten.
Bei Gebäuden genehmigte Grundrisszeichnungen und Flächenberechnungen der einzelnen Wohnungen. Diese Bauakten und Baupläne erhalten Sie üblicherweise bei dem Bauaktenarchiv der Stadt oder von dem vorherigen Eigentümer, möglicherweise auch bei Ihrem Architekten.
Bei Neubauvorhaben werden die Rechte (z. B. Bebauungshöhe, Abstände zu Grundstücksgrenzen) vom zuständigen Bauplanungsamt bescheinigt.
Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis führt alle Rechte und Pflichtungen (z. B. zu duldende Wegerechte, vorgeschriebene Gebäudearten, wie z. B. Einfamilienhaus) des Eigentümers gegenüber der Baubehörde auf. Sie erhalten einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Baubehörde (Bauordnungsamt).
Im Altlastennachweis werden schädliche Bodenverschmutzungen, z. B. durch ehemalige Industriebetriebe oder Tankstellen, die früher auf dem Grundstück angesiedelt waren, aufgeführt.
Eine Bescheinigung über den Erschließungs- und Straßenbaubeitrag zeigt, ob das Grundstück beitrags- und Abgabenfrei ist bzw. für welche Maßnahmen ein Erschließungsbeitrag zu zahlen ist. Sie erhalten die Erschließungsbeitragsbescheinigung bei der Stadt.
Je nach Immobilie können auch weitere Dokumente (Verträge und Bescheinigungen) die Wertermittlung beeinflussen. z. B.:
Mietverträge inkl. Nachträge sowie aktuelle Nebenkostenabrechnungen in Kopie, Mieterliste, Umnutzungsgenehmigung, Mietbindungen (Verträge über öffentliche Förderungen bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau), Mieterleistungen, Konzessionen.
Teilungserklärung inkl. Nachträgen, Aufteilungsplan, Verwalterabrechnungen, aktueller Wirtschaftsplan, Unterlagen zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.
zugrunde liegende Eintragungsbewilligung in Kopie
Gerne werden unsere sachverständigen Gutachter diese Informationen für Sie einholen. Bitte sprechen Sie uns wegen der Kosten hierfür an.
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